Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder/Teileigentum.
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die
tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und
Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum.
Status
Der Status enthält die Angabe über Einnahmen,
Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten
sowie die Kontenstände.
Einsicht in Unterlagen der Abrechnung.
Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen
Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten – nach vorheriger
Terminvereinbarung – im Büro der Verwaltung zur Verfügung.
Erstellen von Steuerbescheinigungen nach §35a ESTG
über haushaltsnahe Dienstleistungen für den Eigentümer
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.